Unter Beachtung der 2 G Regel (geimpft, genesen), steht dem Tanzvergnügen nichts mehr im Wege
COVID UPDATE Kinder- und Jugendkurse
Liebe Eltern und Begleitpersonen,
wir freuen uns sehr, dass wir Kinder- und Jugendkurse vor Ort abhalten dürfen.
Allerdings sind dafür einige Hinweise wichtig!
• Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen
und müssen somit kein Testergebnis vorweisen.
Für Kinder und Jugendliche ab dem 12. und bis einschließlich dem 15. Lebensjahr
(schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt
daher auch als Zutrittsnachweis. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch
Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.
• Eltern und Begleitpersonen können ihre Kinder in die Tanzschule begleiten, dürfen aber
leider nicht in den Tanzsaal und müssen beim Betreten der Tanzschule ebenso einen gültigen
2-G-Nachweis vorlegen. Sollten Sie keinen 2G-Nachweis zur Hand haben, kann die
Tanzschule nur mit einer FFP2-Maske und 3G Nachweis für die Dauer bis zu 10 Minuten
betreten werden.
• Die genaue Definition mit allen Übergangsregelungen von GEIMPFT und GENESEN
findet man auf der Homepage des Sozialministeriums unter: Aktuelle Maßnahmen ab
November 2021
• Sollte eine Begleitperson länger als 10 Minuten in der Tanzschule verweilen, so ist eine
Registrierung durchzuführen.
• Alle Kinder, die noch nicht alleine nach Hause gehen, sind bitte nach der Kursstunde
wieder direkt vor dem Saal abzuholen. ACHTUNG! Auch hier gilt die 2G-Kontrolle oder
FFP2-Maskenpflicht und 3G. Beim Betreten der Tanzschule, bitte maximal 5 Minuten vor
Kursende in die Tanzschule kommen, da sonst eine Registrierung durchzuführen ist.
Wir hoffen, auch trotz der Auflagen einen lustigen Tanzunterricht gestalten zu können und freuen uns
auf Euren Besuch!
Alles Liebe,
Euer Tanzschule Armin Team